Erbangelegenheiten zu Lebzeiten
vorausschauend regeln.

Vererben und Erben – Ihre Fachanwältin für Erbrecht

Lassen Sie sich von mir in allen rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht beraten. Dazu gehört die Gestaltung Ihres Testamentes genauso wie die Übertragung von Vermögenswerten zu Ihren Lebzeiten. Es ist mir ein Anliegen, dass wir den Familienfrieden im Auge behalten, aber auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigen.

Sind Sie durch ein Testament als Erbe oder Miterbe eingesetzt worden, vertrete ich Sie bei der Abwicklung des Nachlasses und eventuell der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Falls Sie enterbt wurden, gilt es zu prüfen, ob das Testament gültig ist un dob Sie als Pflichtteilsberechtigte Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen können.

Daneben berate ich Sie gerne und fachkundig, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patentienverfügung errichten wollen. Ich erkläre Ihnen gerne die Bedeutung dieser verschiedenen Verfügungen und bin Ihnen bei der Erstellung behilflich.

Als Rechtsanwältin mit der Zusatzqualifikation Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zu all diesen Fragen zur Seite.

Das können Sie von mir erwarten:

Vererben und Erben

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ⁄ Vertretung im Erbscheinverfahren
  • Erbenermittlung
  • Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltung
  • Erbschaftsteuererklärungen

Vorsorgen

  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Gestaltung von General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

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Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Wir finden einen Termin.
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