"Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."
Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1
Familie ist Vertrauenssache — Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundener Personen. Gerade Streitigkeiten in der Familie, in der Ehe oder in einer Lebenspartnerschaft sind sehr emotional behaftet. Sie lassen Ihnen kaum Raum, objektiv und sachlich an die Angelegenheit heranzugehen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie eine neutrale Person einschalten. Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich Sie bei der Bewältigung dieser schwierigen Lebenssituationen fachkundig unterstützen.
Sie bekommen bei mir Antworten zu folgenden Themen:
Sie bekommen bei mir Antworten zu folgenden Themen:
- Scheidungen
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt)
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
- eheliches Güterrecht, speziell Zugewinnausgleich
- elterliche Sorge, Umgangsregelung
- Vaterschaftsanfechtung
- Vereinbarungen zwischen nichtehelichen Partnern
- Gestaltung von Eheverträgen
- Scheidungsvereinbarungen
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Stuttgarter Straße 3, 1. Stock
73525 Schwäbisch Gmünd
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